Entwurf zum ACTA-Abkommen bedroht BitTorrent-Trackerseiten

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So, 08/06/2008 - 11:37

Ein neues internationales Handelsabkommen, das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA), das derzeit diskutiert wird, könnte kriminelle Sanktionen gegen BitTorrent-Trackerseiten wegen der Verwertung urheberrechtlich geschützten Materials online verschärfen.

Die Betreiber der Trackerseiten behaupten, keinen Profit aus den Internetusern zu schlagen, die Musik, Filme und Software austauschen und weitergeben; die Kosten für Server und Breitband würden mit Spenden und Werbeeinnahmen gedeckt. Dennoch behaupten Organisationen von Rechteinhabern, dass die BitTorrent-Verwalter urhebrrechtlich geschütztes Material online ausbeuten und damit nette Gewinne verzeichnen würden.

Ein Diskussionsdokument zu dem vorgeschlagenen ACTA-Akommen, das durch Sunshine Media, jener Firma, die Wikileaks.org-Seite betreibt, online durchgesickert ist, zirkuliert nun in den USA, der EU, in Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Neuseeland und der Schweiz. Das Dokument enthält „die Art von Klauseln, die ins Abkommen aufgenommen werden könnten“ und schlägt „kriminelle Sanktionen für Verstöße (gegen die Rechte auf Geistiges Eigentum) auf kommerzieller Ebene vor (wenn es zu) signifikanten, vorsätzlichen Verletzungen ohne den Vorsatz eines wirtschaftlichen Gewinns in einem Ausmaß (kommt), die den Urheberrechtshalter schädigt (z.B. Raubkopien im Internet)“.

Im Diskussionspapier heißt es, die Regierungen sollten „Abschreckungsstrafen“ gegen kriminelle Verletzungen des Urheberrechts einführen; außerdem werden Befugnisse zur Beschlagnahmung und Vernichtung von Ausstattungen vorgeschlagen. Der ACTA-Vorschlag für den Fall, dass einfache Filesharer eines Zivilvergehens beschuldigt wird besteht in der Möglichkeit des Rechteinhabers, Schadenersatz zu fordern, „einschließlich Maßnahmen zur Überwindung des Problems, dass Rechteinhaber aufgrund von Schwierigkeiten bei der Einschätzung des vollen Ausmaßes der Schädigung nicht immer ausreichend entschädigt werden“.

Auch die ISPs könnten neuen Sanktionen entgegensehen, weil das ACTA sie verpflichten wird, persönliche Informationen betreffend „vorgeworfenen Verstößen“ oder „angeblichen Rechtsverletzern“ offenzulegen und weiterzugeben. ACTA könnte auch versuchen, „Lösungen gegen die Umgehung technologischer Schutzeinrichtungen von Urheberrechtsinhabern und den illegalen Handel mit Umgehungsinstrumenten“ einzuführen.

Was in dem Diskussionspapier ebenfalls vorgeschlagen wird ist, dass das ACTA seine eigene Verwaltungskörperschaft einsetzen soll, die von einem Komitee mit Vertretern von Mitgliedsnationen betreut werden soll. Dem Sprecher der Europäischen Kommission zufolge wird der Beginn der formalen Verhandlungen über ACTA für diese Woche in Genf erwartet.

NGOs wie IP Justice haben die neuen Verhandlungen auf das schärfste kritisiert: „Nachdem die Reichweite und die Prioritäten des multilateralen Abkommens von den wenigen Ländern verhandelt werden, die zu den frühen Beratungen hinzugezogen werden, wird der Text des ACTA in der Folge „versperrt“ werden, und andere Länder, die erst später „eingeladen“ werden, den Pakt zu unterzeichnen, werden keine Möglichkeit mehr haben, seine einseitigen Bedingungen neu zu verhandeln.“

In der Zwischenzeit hat die Polizei in Großbritannien sechs Personen festgenommen, die angeblich Musikdateien via des nicht mehr bestehenden BitTorrent TRAckers OiNK.cd weitergegeben haben. Anscheinend wurden die sechs Personen „in Verbindung mit dem Heraufladen von noch nicht veröffentlichter Musik“ festgehalten. OiNK.cd wurde vor sieben Monaten bei einer Polizeirazzia im Haus des Administrators in Middlesbrough geschlossen.


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