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EDRI-gram Nr. 6.12; 18. Juni 2008 |
EU Wettbewerbskommissarin unterstützt Open Standards für E-Regierungen
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Sa, 21/06/2008 - 17:41
Anlässlich eines Seminars, das am 10. Juni 2008 in Brüssel von OpenForum Europe veranstaltet wurde, hat sich die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in einer Rede öffentlich für den Einsatz von Open Standards-Software für E-Regierungen ausgesprochen. Kroes hat die öffentlichen Institutionen aufgefordert, Open Standards zu verwenden; sie wies besonders auf das positive Beispiel von München hin, wo Open Standards in lokalen E-Regierungsprojekten eingesetzt wurden. Sie trat für eine wesentlich aktivere Rolle der Europäischen Kommission in der Förderung von Open Standards in E-Regierungsanwendungen ein; dahingehend sollte ein interner Grundsatz verfolgt werden keine Markensoftware mehr anzuschaffen: „Die Kommission muss ihren Teil der Aufgabe erfüllen. Sie darf sich nicht auf einen Anbieter verlassen, sie darf keine nicht öffentlichen Standards mehr annehmen und sie muss verhindern, dass sie in einer bestimmten Technologie verhaftet bleibt.“ Die Rede der EU-Kommissarin unterstützte indirekt auch die Petition Offenes Parlament, die OpenForum Europe, die Europäische Vereinigung des Softwaremarktes und die Stiftung Freie Software Europe im März 2008 gestartet hatten und in der das Europäische Parlament aufgefordert wird, sein ICT-System zu ändern, um die Aufnahme von Open Standards zu ermöglichen. Kroes lobte außerdem die Vorteile offener Standards: „Kein Bürger, keine Bürgerin und keine Firma sollte gezwungen werden, einen nicht öffentlichen Standard anstelle eines offenen Standards zu wählen, nur weil eine Regierung diese Wahl schon im Vorfeld getroffen hat.“ Sie forderte die Geschäftskunden außerdem auf, den ersten Schritt zu tun und offene Standards zu fördern: „Ich weiß, wie eine smarte Geschäftsidee aussieht. Die Wahl eines offenen Standards ist eine solche smarte Idee.“ Kroes hat eine Reihe von ICT-Wettbewerbsfällen angeführt, die von der Kommission in Zusammenhang mit ICT-Standards untersucht werden; Als Beispiele führte sie Apple an, die Mobiltelefongesellschaft Qualcomm und den Chiphersteller Rambus. Sie hat auch deutlich auf Microsoft hingewiesen, als die Sprache auf die Probleme mit den allbekannten Strafen für den US Softwarehersteller kam: „Die Kommission musste in einem Wettbewerbsfall noch niemals zuvor zwei aufeinanderfolgende Strafzahlungen verhängen.“ Einige MEPs wollten noch weiter gehen und haben die Europäische Kommission aufgefordert, Microsoft wegen der Strafzahlungen der Kommission aus den öffentlichen europäischen Belangen auszuschließen. Heide Rühle, die Sprecherin der Grünen für den Binnenmarkt im Europäischen Parlament erklärte, dass es in der EU Direktive Vorgaben für die öffentlichen Belange gebe, die den Ausschluss von Bewerbern aus öffentlichen Belangen erlauben, wenn „sie für ein Vergehen bezüglich ihres gewerblichen Verhaltens durch einen Urteilsspruch verurteilt wurden, das das Ausmaß eines rechtskräftig entschiedenen Falls hat oder wenn sie sich eines schweren professionellen Fehlverhalten schuldig gemacht haben, das so nachgewiesen wurde, dass es der öffentliche Auftraggeber rechtfertigen kann.“ Die Europäische Kommission hat diese Argumente in ihrer Stellungnahme jedoch zurückgewiesen und erklärt, dass der Direktive zufolge der Ausschluss nicht verpflichtend sei. Die EC führte an, dass die Strafzahlungen nicht als „strafrechtliche Verurteilung eines kriminellen Vergehens durch ein Gericht“ gelten würden. Außerdem sollte die zweite Auflage „eine Einschätzung von Fall zu Fall enthalten, was nur im Rahmen einer fortlaufenden Verhaltensanwendung erfolgen kann“. Kroes calls for open standards in eGovernment (10.06.2008) EU's Kroes: open standards are smart business move (10.06.2008) Written Question: Microsoft - Implementation of Article 93 of the Financial Regulation (21.04.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1019
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