Bürgerrechtsgruppen gewinnen langen Rechtsstreit gegen Lauschangriffe im Vereinigten Königreich

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Fr, 18/07/2008 - 19:09

Nach neun Jahren Rechtsstreit von Bürgerrechtsgruppen in London und Dublin hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 1. Juli 2008 entschieden, dass die Britische Regierung gegen die Menschenrechte verstoßen hat, indem sie zwischen 1990 und 1997 Gespräche abgehört hatte.

Bürgerrechtsgruppen sowie British Irish Rights Watch und der Irische Rat für Bürgerrechte hatten geltend gemacht, ihre Kommunikationen wären unrechtsmäßig von der Electronic Test Facility des Verteidigungsministeriums überwacht wurden, die ihre Telefone, Faxe, E-Mails und Datenkommunikationen zwischen 1990 und 1997 angezapft hatte.

Nachdem sie erfolglos Beschwerde vor dem Britischen Tribunal für Überwachungen von Kommunikationen, dem DPP und dem Investigatory Powers Tribunal eingebracht hatten, weil die lokalen Gerichte entschieden, dass „es keinen Verstoß gegen das Gesetz über Interception of Powers von 19985“ gebe. Schlussendlich erzielten die Gruppen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass das Vereinigte Königreich gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechte verstoßen hatte, in dem das Recht auf Respekt vor Privat- und Familienleben und Korrespondenz festgehalten wird.

Das Gericht befand, dass das Gesetz von 1985 der britischen Regierung „buchstäblich uneingeschränkte“ Einsicht in die Kommunikationen zwischen Großbritannien und außenstehenden Empfängern gegeben hatte sowie „umfassendes Ermessen“ darüber zu entscheiden, welche Kommunikationen gehört oder gelesen wurden. Die Regierung hatte Richtlinien zu befolgen, um „eine Sicherheitsvorkehrung gegen Machtmissbrauch“ sicherzustellen, aber das Lauschangriffsgesetz von 1985 „hat das Ausmaß oder die Art und Weise der Ausübung der sehr weiten gefächerten Befugnis des Staates zur Abhörung und Untersuchung außenstehenden Kommunikationen ... nicht mit der ausreichenden Ausdrücklichkeit klargestellt“, um dem Machtmissbrauch vorzubeugen.

Nach nunmehr zehn Jahren wurde das Gesetz von 1985 durch das RIPA ersetzt, das den gleichen Zielvorgaben dient, nämlich Terrorismus und Schwerverbrechen aufzudecken, es wird jedoch gleichwohl meistens von Gemeinderäten für mindere Vergehen eingesetzt.

Das Gericht entschied, dass Verfahren im Hinblick auf die Verwendung und Speicherung abgehörten Materials eingeführt werden sollen, damit diese Verfahren für die Öffentlichkeit transparenter werden. „Nachdem die geheime Überwachung ein wertvolles Einsatzmittel darstellt, sollten die Mechanismen zur Anzapfung unserer Telefone und E-Mails so offen und nachvollziehbar sein wie möglich und sollten sicherstellen, dass äußerst weite Befugnisse angemessen eingesetzt werden,“ sagte Alex Gask, Jurist für Liberty.

Das Urteil wird erheblich Auswirkungen auf die derzeitige britische Gesetzgebung für Telefonüberwachungen und Überwachungen von Kommunikationen haben, und wie Mark Kelly, Vorstand des Irischen Rates für Bürgerrechte glaubt, klare Auswirkungen für viele andere Mitgliedsstaaten des Europarates wie Irland: „Unser laxes Datenüberwachungssystem wird eine gründlich Überholung nötig haben, damit wir sicherstellen können, dass wir den Standards entsprechen, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter Artikel 8 aufgestellt werden.“

Liberty rief zu einer gründlichen Überarbeitung von RIPA auf. Das Innenministerium ließ jedoch am 2. Juli ausrichten, man sei nicht der Ansicht, dass das Urteil sich in irgendeiner Weise auf RIPA oder die derzeitige britische Gesetzgebung über verdeckte Ermittlungen auswirken würde.

Court rules 90s UK.gov wiretaps violated human rights (2.07.2008)

Security: UK phonetap laws breach privacy (2.07.2008)

UK surveillance breaches human rights, rules ECHR (2.07.2008)

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