Verlängerte Urheberrechtsfrist für Tonaufnahmen abgelehnt

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So, 12/04/2009 - 18:32


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English: Extended copyright term for sound recordings pushed back

Der Antrag auf Verlängerung der Urheberrechtsfrist für Tonaufnahmen wurde am 27. März 2009 von COREPER abgelehnt, die vor der Abstimmung im Minsterrat der EU eine Einigung erzielen mussten.
Zur großen Enttäuschung der Plattenindustrie lehnte COREPER die Ausweitung der Urheberrechtsfrist ab, da man keine Einigung der Mitgliedsstaaten in der Angelegenheit erreichen konnte. Eine ausreichende Anzahl von Mitgliedsstaaten widersetzten sich dem legislativen Antrag der Schaffung einer “blockierenden Minderheit”.

Also wird das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Frist von den derzeit bestehenden 50 Jahren auf 95 Jahre auszuweiten, zumindest hinausgezögert, obwohl es vom Rechtskomitee des Europäischen Parlament unterstützt wird. Großbritannien ist eines der Länder, die ihre Position in dieser Angelegeheit geändert haben, da sie Vorbehalte gegenüber den Versuchen der Industrielobby haben, sich einem vorgeschlagenen Rentenfonds für zukünftige Musiker zu widersetzen. Die Britische Regierung verlautbarte, dass man gegen den Antrag gestimmt hätte, weil der “derzeitige Text noch keine ausreichenden Vorteile für Künstler bereitstellt.” Großbritannien würde einer kürzeren Ausweitung von bis zu 70 Jahren zustimmen.

“Es ist klar, dass der morgige Ausgang die Anträge auf Ausweitung der Urheberrechtsfrist nicht vernichten wird, sondern dass die Mitlgiiedsstaaten mehr Zeit brauchen, um sich mit den Einzelheiten des Antrags auseinanderzusetzen und zu einer Einigung zu gelangen,” sagte John Denham, Britischer MP und Britischer Staatssekretär für Innovation.

Die FAC (Featured Artists' Coalition) sieht in jeder Ausweitung der bestehenden Rechte nur Vorteile für die Plattenfirmen; am Ende der 50-jährigen Frist sollte das Urheberrecht automatisch von den Plattenlabels an die Künstler übertragen werden. “Plattenfirmen würden einfach zusätzliche 45 Jahre Eigentümerschaft gewinnen und sich hinter Auflagen der Plattenverträgen verschanzen, die in einem analogen Zeitalter unterzeichent wurden,” hieß es in FACs Stellungnahme. FAC hat ein anderes Regelwerk für das Urheberrecht und geistiges Eigentum aufgestellt als die Lobbies der Musikindustrie, und eine “Charta für Fairplay” herausgegeben. In der Charta heißt es, dass Künstler die “letztendliche Eigentümerschaft über ihre Musik” haben sollten und dass “Rechtehalter die treuhänderische Pflicht haben sollten, die Urheber dieser Rechte zu unterstützen und immer Auskunft darüber zu geben, wie jedes Abkommen sich auf ihre Werke auswirken würde.”

Der Meinung der Koalition nach wird dies nicht durch die Ausweitung der Urheberrechtsfrist erreicht werden, sondern durch eine Änderung des Zugangs der Abkommen zwischen Künstlern und der Musikindstrie und in der Aktualisierung der Gesetgebung. “Also werden wir uns für Gesetze, Regelungen, Geschäftspraktiken und Regelwerke einsetzen, die die Rechte der Künstler schützen. Wir werden uns für alle Künstler einsetzten, indem wir uns mit Regierungen, Musik- und Technologiefirmen und Verwertungsgesellschaften befassen. Wir werden uns für Fairplay einsetzen und unfaire Praktiken aufdecken” heißt es in der Charta.
Die tschechische EU-Präsidentschaft wird weiter an dem Antrag arbeiten, um eine zweite Lesung für ein mögliches zukünftiges Abkommen vorzubereiten.

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FAC - A charter for fair play in the digital age

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