Übergriffsverfahren gegen GB wegen Mängel beim Datenschutz

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Di, 28/04/2009 - 01:34


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English: Infringement procedure against UK for lack of privacy protection

Am 14. April 2009 hat Viviane Reding, die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien erneut die Absicht der Europäischen Kommission bestätigt, gegen Mitgliedsstaaten vorzugehen, wenn diese das Recht ihrer Bürger, zu bestimmen, wie ihre persönlichen Daten durch neue Technologien wie Behavioural Advertising (z.B. Phorm, RFIDi-Chips oder Online Social Networking) verwendet werden, nicht sicherstellen.

Viviane Reding wies ausdrücklich darauf hin, dass RFIDi-Chips, die in Produkte integriert sind und Funksignale aussenden „vom Konsumenten verwendet werden sollen, und nicht gegen den Konsumenten. Kein Europäer und keine Europäerin sollte einen Chip mit sich herumtragen ohne genau darüber aufgeklärt worden zu sein, wofür er eingesetzt wird, und muss darüber entscheiden dürfen, ob der Chip zu jeder beliebigen Zeit entfernt oder deaktiviert werden soll.“

Die Kommissarin forderte außerdem die Social Networking-Firmen auf, die sie als Unternehmen ansieht, die sich auf die Verwendung von als privat eingestuften Informationen gründen, ihren Datenschutz online zu verstärken: „Die Privasphäre muss aus meiner Sicht für alle Social Networking-Anbieter und iher Nutzer große Priorität haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass zumindest die Profile Minderjähriger standardmäßig privat sein müssen und nicht mithilfe von Internetsuchmaschinen aufrufbar sein dürfen. Die Europäische Kommission hat Social Networking-Seiten bereits aufgefordert, die Profile Minderjähriger mittels Selbsregulierung besonders vorsichtig handzuhaben. Ich bin durchaus bereit, diesbezüglich neue Regelungen einzuführen, falls es denn notwendig sein sollte.“

Die EU-Kommission hat ebenfalls entschieden, ein Übergriffsverfahren gegen Großbritannien einzuleiten, da sich Beschwerden gegen die Phormüberwachung und Profilingtechnologie häufen. Die Maßnahmen der Kommission beziehen sich nicht nur auf den Phorm-Fall, sondern auf mehrere Probleme mit der Implementierung von Europäischen Regelungen bezüglich ePrivacy und dem Schutz persönlicher Daten, die während der Ermittlungen der Kommission bezüglich Phormgeheimverhandlungen durch BT in Großbritannien aufgetreten sind. Seit Juli 2008 hat die Kommisison schon mehrere Schreiben an die britischen Behörden gesandt, in denen sie die Klärung im Phormfall fordern, die Antworten der britischen Regierung wurden jedoch als unzufriedenstellend empfunden.

„Wir verfolgen den Phormfall schon seit einiger Zeit und sind zu dem Schluss gekommen, dass es bei der Art und Weise, wie Großbritannien Teile der EU-Regelungen zur Vertraulichkeit von Kommunikationen umgesetzt hat, Probleme gibt. Ich fordere die britischen Behörden auf, ihre nationalen Gesetze zu ändern und sicherzustellen, dass die nationalen Behörden ordnungsgemäß ermächtigt sind und über angemessene Sanktionsmaßnahmen verfügen, um die EU-Gesetzgebung zur Vertraulichkeit von Kommunikationen umzusetzen. Dadurch sollte es Grobritannien möglich sein, energischer auf neue Herausforderungen in ePrivacy und dem Schutz von persönlichen Daten zu reagieren wie jene, die im Phormfall aufgetreten sind. Es sollte außerdem dabei hilfreich sein, die britische Konsumenten im Hinblick auf ihre Privatsphäre und Datenschutz im Internet zu beruhigen,“ sagte Reding.

Laut britischem Rechte stellt es ein Vergehen dar, Kommunikationen unrechtsmäßig abzuhören, der Rahmen des Vergehens beschränkt sich hingegen auf „vorsätzliche“ Überwachung und die Überwachung wird als rechtsmäßig eingestuft, wenn der Überwacher „einleuchende Gründe zur Annahme“ hat, dass die Überwachung bewilligt wurde.

Die Kommission zeigt sich außerdem darüber besorgt, dass Großbritannien über keine unabhängige nationale Aufsichtsbehörde verfügt, die sich mit solchen Überachungen befasst. Sie forderte, dass Großbritannien seine Gesetzgebung umändere, um Kommunikationen auf eine Art und Weise vor Überwachungen zu schützen, die eher im Einklang mit den EU-Richtlinien in diesen Belangen ist.

„Technologien wie Behavioural Advertising im Internet können für Unternehmen und Konsumenten nützlich sein, aber sie müssen auf eine Art und Weise eingesetzt werden, die den EU-Regelungen entspricht. Diese Regelungen bestehen, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen und sie müssen von allen Mitgliedsstaaten rigoros umgesetzt werden,“ heißt es von der Kommissarin.

Großbritannien hat nun zwei Monate Zeit, um in dieser Phase des Übergriffsverfahrens zu reagieren. Falls eine Erwiderung ausbleibt oder diese nicht zufriedenstellend ausfällt, könnte die Kommission in Betracht ziehen, eine Verwarnung herauszugeben (die zweite Stufe eines Übergriffsverfahrens). Falls es Großbritannien dennoch verabsäumt, seinen Verpflichtungen unter dem EU-Recht nachzukommen, wird die Kommission den Fall an dem Europäischen Gerichtshof übergeben.

Citizens' privacy must become priority in digital age, says EU Commissioner Reding (14.04.2009)

EU Commissioner threatens action on social networking, RFID privacy (15.04.2009)

EU targets online behavioural adverts (15.04.2009)

UK's privacy laws illegally inadequate, says Europe (14.04.2009)

Commission launches case against UK over privacy and personal data protection (14.04.2009)

Phorm, Commission v. UK - Implications for Ireland? (15.04.2009)

unwatched: Phorm: Überprüfung auf Europäischer Ebene (8.04.2009)

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