Finnland: Beschwerden über die Kinderpornografieliste der Polizei nicht erlaubt

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Mo, 22/06/2009 - 10:38


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English: Finland: Complaints not allowed for the Police child-porn censorship list

Der Verwaltungsgerichtshof Helsinki hat am 20. Mai 2009 entschieden, dass Beschwerden über die Zensurliste zu Kinderpornografie der finnischen Polizei nicht erlaubt sind.

Der Fall gründet sich auf den Kampf eines finnischen Aktivisten gegen die Zensurliste, die von der finnischen Polizei geführt wird; ursprünglich hatte das finnische Parlament das Zensurgesetz 2006 verabschiedet, um gegen Kinderpornografie vorzugehen. Durch die Liste kann die Polizei gemeinsam mit den ISPs den Zugriff auf bestimmte Seiten, die als kinderpornografisch und somit illegal eingestuft werden, sperren.

Der Aktivist Matti Nikki kämpft jedoch dagegen an, dass durch die Liste, wenngleich auch für einen guten Zweck geführt, dennoch viele Seiten – einschließlich Nikkis eigene Seite lapsiporno.info (zu Deutsch kinderporno.info) – auf denen Auszüge der Liste aufscheinen sollen, durch die Polizei willkürlich gesperrt werden. Das wird aus der Art und Weise deutlich, in der die Polizei mit Nikki umging, nachdem er eine direkte Diskussion anfing: die Polizei griff ein und setzte Nikkis Seite auf die Zensurliste, Nikki wurde von der Polizei befragt und der finnische Generalstaatsanwalt erwog, Nikki wegen der Verbreitung von Kinderpornografie strafrechtlich verfolgen zu lassen. Es kam jedoch nicht zur Verhandlung, und Nikki forderte die Streichung seiner Seite von der Liste. Die finnische Kriminalpolizei entschied, lapisporn.info nicht freizugeben. Nikki legte Berufung bim Verwaltungsgericht ein, der im Mai urteilte.

Die Entscheidung des Gerichts zensiert Nikkis Seite; der bedenklichste Teil besteht allerdings darin, dass obwohl das Gericht einräumt, dass es sich in dem Fall um Zensur einer persönlichen Seite handelt, die finnische Verfassung und die verankerten Rechte auf Redefreiheit hierbei völlig übergangen werden, ohne dass dafür auch nur ein Grund angeführt wird. Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Nikki, der von der Helsinkier Anwaltskanzlei Turre Legal vertreten wird, wird noch im Juni beim Obersten Finnischen Verwaltungsgerichtshof Berufung gegen diese Entscheidung einlegen.

Decision of the Helsinki Administrative Court (Finnisch, 20.05.2009)

(Beitrag von Markku Räsänen - Summer Associate, Turre Legal, Finnland

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