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EDRi-gram Nr. 8.2, 27. Januar 2010 |
Neue ACTA-Verhandlungsrunde: Die Haltung der EU
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Sa, 30/01/2010 - 12:22
Eine neue Verhandlungsrunde zu ACTA (Anti-Piraterie-Handelsabkommen) findet von 26. bis 29. Januar 2010 in Guadalajara (Mexiko) statt. Nach Ankündigung einiger teilnehmender Staaten lauten die Hauptthemen der neuen Verhandlungen: zivile Zwangsvollstreckung, Grenzmaßnahmen und Vollstreckungsmethoden im digitalen Bereich. Auch Transparenz steht auf dem Programm, allerdings bloß für eine Stunde am letzten Verhandlungstag, was die Wichtigkeit dieser Thematik verdeutlicht. FFII (Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur) und EDRi-Mitglied Electronic Frontier Foundation erklärten, dass das jüngste durchgesickerte EU-Dokument darauf hindeute, dass die EU es bevorzugen würde wenn ACTA die bestehende EU-Gesetzgebung wiederspiegle. Dies bestätigte auch die Stellungnahme der designierten Kommissarin für Digital Agenda, die während einer Anhörung im Europäischen Parlament sagte: „Es gab einen ersten Antrag, der von Seiten der USA vorgebracht wurde. Für die Kommission ist das Ziel der Verhandlungen, dass unsere internationalen Partner denselben Grad an Schutz für IP-Rechte gewährleisten, wie sie auch die EU bereitstellt. Es wird keine Annäherung durch die Hintertür geben. Wir halten daran fest, dass sie auf uns zugehen müssen, das ist alles.“ Professor Annette Kur vom Max Planck Institut in München betonte in einer Präsentation im Dezember: „Die Übertragung von EU-typischen Vollstreckungsgesetzen auf ausländische Handelspartner ist ein (in)offizielles Ziel der EU-Politik.“ FFII erklärt, dass ACTA wie das jüngste EU-koreanische Freihandelsabkommen aussehen könnte, was strenge Anti-Piraterie-Maßnahmen gegen Patentverletzungen, die oftmals komplex und von unklarer Bedeutung sind, bedeuten würde. „Angewendet auf Patente, könnte dies unserer Meinung nach eine Bedrohung für softwareproduzierende und softwarenutzende Unternehmen, ebenso wie auf Projekte für freie Software bedeuten. Und die „sicheren Häfen“ für Online-Hostprovider, wie sie das Abkommen vorschlägt, sind keinesfalls sicher. Wir sind der Überzeugung, dass dies die Art von Vorschriften sind, die von der EU für den Export in die Welt vorgeschlagen werden.“ Auch La Quadrature du Net ist der Ansicht, dass ACTA außergerichtliche „freiwillige“ Vereinbarungen zwischen ISPs und Rechtsinhabern durchsetzen möchte, um Urheberrechtsverletzungen durch „Three Strikes“-Projekte oder automatisierte Filterung oder Entfernung der Inhalte zu bekämpfen. Zwingt man Internetdienstanbieter dazu solche Zugangsbeschränkungen zu akzeptieren, werden sie von ACTA für Urheberrechtsverletzungen ihrer User verantwortlich gemacht. Consumers International veröffentlichte eine Gemeinschaftliche Deklaration zu ACTA und führte auf, dass das neue internationale Abkommen Grenzposten erlauben wird Laptops und MP3-Player zu durchsuchen und diese zu beschlagnahmen falls sie Inhalte aufweisen, die Urheberrechte verletzen könnten. Zudem könnte das Abkommen neue Strafsanktionen für Urheberrechtsverletzungen einführen, einschließlich Strafen für bestimmte Einsätze des Internets, die davor keine Verbrechen darstellten. Red SOStenible, eine neue spanische Bewegung, nannte ACTA das Damoklesschwert auf Ebene der Welt gegen Bürgerrechte im digitalen Bereich. In der Zwischenzeit versuchen etliche Mitglieder des Europäischen Parlaments von europäischen Institutionen weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten. Alexander Alvaro (ALDE, Deutschland) legte eine detaillierte Liste von Fragen zum Thema ACTA vor. Die Fragen unterscheiden sich zwischen jenen, die bereits bekannte Antworten hervorrufen werden (beispielsweise hinsichtlich Transparenz und Zugänglichkeit der Dokumente), Fragen, denen man leicht ausweichen kann (beispielsweise: wann ist ein Ergebnis zu erwarten und wird es das Internet einschließen) und Fragen, die weit mehr nachbohren. So fragt er unter anderem ob und weshalb Themen, die keinen Bezug zu Piraterie haben, behandelt werden und ob das substantielle Immaterialgüterrecht im Rahmen ACTAs verändert wird. Die vermutlich interessanteste Frage ist „welche Vorteile würden (für Europa) entstehen“, wenn das Abkommen, wie einige Vertreter der USA meinten, keine neuen Verpflichtungen für die USA auferlegt. Die jüngsten Stellungnahmen der designierten Kommissare De Gucht und Kroes, die meinten EU-Gesetze würden sich im Rahmen der ACTA nicht ändern, macht diese spezielle Frage besonders interessant. Auch Britta Thomsen (S&D, Dänemark) stellte der Kommission und auch dem Rat eine ähnliche Frage und erkundete sich genau danach ob die Berichte 30 und 31 des „Telekompakets“ (gemeint ist vermutlich Richtlinie 2009/136/EC als Ergänzung der Richtlinien für E-Privacy und Generelle Dienste) von ACTA ausreichend anerkannt werden. Blogging ACTA Across The Globe: FFII's Ante Wessels on Exporting Europe's Flaws (26.01.2010) ACTA Agenda - Round 7 (26-29.01.2010) ACTA Attacks Internet! Let's Attack ACTA! (25.01.2010) Consumers International: Joint Declaration on ACTA (Nord)amerikanische Freunde werden gebraucht (Spanisch, 25.01.2010) Written Question by Alexander Alvaro (ALDE) to the Commission (22.01.2010) Written Question by Britta Thomsen (S&D) to the Council (21.01.2010) unwatched: IP-Kapitel des EU-koreanischen Freihandelsabkommens ist im Wesentlichen fehlerhaft Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1674
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