VDS: Europ. Normungsinstitut setzt alarmierende Überwachungsstandards

1
Fr, 05/02/2010 - 14:44

Während die Deutschen noch auf den Entscheid ihres Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung warten, in Österreich das Tauziehen um die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie noch anhält, und die Schweden die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie schlichtweg ausgesetzt haben, berichtet die Zeit über alarmierende Aktivitäten des für die europäische Normungsinstituts ETSI.

Während die Deutschen noch auf den Entscheid ihres Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung warten, in Österreich das Tauziehen um die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie noch anhält, und die Schweden die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie schlichtweg ausgesetzt haben, berichtet die Zeit über alarmierende Aktivitäten des für die europäische Normungsinstituts ETSI.

ETSI, das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (European Telecommunications Standards Institute) wurde auf Initiative der Europ. Kommission im Jahre 1988 gegründet und ist eine der drei großen Normungsorganisationen in Europa. Dieses Institut hat nun ein Papier erstellt
(ETSI TS LI 102 657), in dem unter anderem festgeschrieben ist, welche Daten die Telekommunikationsdienste künftig automatisch liefern müssen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren verlangt wird.

Neben Name, Adresse und Aufenthaltsort sind unter anderem E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen, bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet wurde, SIM- und IMSI-Nummern der benutzten Geräte sowie MAC- und IP-Adressen und sogar die PUK-Codes genannt. Mit letzteren lässt sich ein Handy gegen den Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.

Dem nicht genug: Die Telefonfirmen sollen auch jede Information sammeln, die irgendwie mit der Kommunikation zu tun hat, also beispielsweise wie oft es geklingelt hat, bis jemand abgehoben hat oder nach wie vielen Klingelzeichen ein Anrufversuch abgebrochen worden ist.
Die Deutsche "Zeit" betont in ihrem Bericht, dass es sich bei dieser Liste nicht um eine Wunschliste handelt, sondern um Vorgaben, an die sich die Firmen zu halten haben, wenn die Vorratsdatenspeicherung beschlossen ist. In Deutschland ist also bereits der Fall, was auch in Österreich bald Realität werden könnte.
Das heißt zwar nicht, dass alle diese Daten an die Polizei geschickt werden, aber es bedeutet sehr wohl, dass die technischen Systeme der Vorratsdatenspeicherung dazu in der Lage sind, diese Informationen automatisiert, also ohne weiteres Zutun des Providers, an die Polizei zu schicken. Im Zweifel verhindert nur ein Haken in irgendeinem Kästchen, dass illegale Daten rausgehen, so die "Zeit". [unwatched / zeit.de]

Mehr zum Thema:
3 x klingeln = Terrorist

Trackback URL für diesen Eintrag:

http://www.unwatched.org/trackback/1692

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Use <bib>...</bib> to insert automatically numbered references.
  • Glossary terms will be automatically marked with links to their descriptions
  • Use <fn>...</fn> to insert automatically numbered footnotes.
  • Erlaubte HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen

CAPTCHA
Diese Frage prüft ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und soll automatisierten Spam verhindern.
3 + 0 =
Lösen Sie diese einfache Rechenaufgabe und geben Sie das Ergebnis ein. Z.B. für 1+3 geben Sie 4 ein.