Europäische Bürgerinitiative (European Citizens’ Initiative – ECI)

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Di, 02/03/2010 - 17:01

Mit dem Lissabon-Vertrag wurde auch die Einführung einer Europäischen Bürgerinitiative beschlossen. Bis Anfang 2011 soll die Kommission die erforderliche Verordnung über entsprechenden Durchführungsbestimmungen und Verfahren ausarbeiten. Aber bereits jetzt werden Bedenken laut, dass die Latte für die ECI viel zu hoch gelegt und das Instrument daher wirkungslos bleiben wird.

Der Vertrag von Lissabon, seit 1. Dezember 2009 in Kraft, sieht neben der Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens (= verbindliche Einbeziehung des EU-Parlaments in den EU-Gesetzgebungsprozess), der stärkeren Beteiligung der nationalen Parlamente bei der EU-Rechtssetzung und der Verankerung der EU-Grundrechtecharta auch eine neue Form der Bürgerbeteiligung vor. Über eine Europäische Bürgerinitiative soll es künftig EU-Bürgerinnen und -Bürgern möglich sein, die Europäische Kommission aufzufordern, politisch aktiv zu werden und einen Vorschlag für eine neue Richtlinie, also ein EU-Gesetz, auszuarbeiten.

Voraussetzung ist, dass "mindestens eine Million Staatsangehörige aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten" die Initiative unterstützen. Bevor die Bürger aber dieses Recht in Anspruch nehmen können, müssen einige grundlegende Bestimmungen und Verfahren in einer EU-Verordnung festgelegt werden.

Zu diesem Zweck ist ein öffentliches Konsultationsverfahren eingeleitet worden, bei dem Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen und öffentliche Stellen Gelegenheit hatten, sich dazu zu äußern, wie die Europäische Bürgerinitiative in der Praxis aussehen soll. Gefragt wurde nach Meinungen in Bezug auf die

  • Mindestanzahl der Länder, aus denen die Unterzeichner kommen
  • Mindestanzahl der Unterzeichner pro Land
  • Mindestalter der Unterzeichner
  • Form und den Wortlaut einer Bürgerinitiative
  • Bestimmungen über die Erfassung, die Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften
  • Frist für die Sammlung von Unterschriften
  • offizielle Registrierung von Initiativen
  • Bestimmungen über Transparenz und Finanzierung (für Organisatoren)
  • möglicherweise Frist für Antwort der Kommission
  • Vorgehensweise, wenn mehrere Initiativen zum gleichen Thema vorliegen

Nachdem eine Fülle von Stellungnahmen eingegangen ist, hat die Kommission diejenigen, die sich zu den fraglichen Punkten geäußert hatten, für 22. Feber zu einer öffentlichen Anhörung nach Brüssel eingeladen. Seither herrscht unter Bürgerrechtlern die Sorge, dass EU-Kommission und Mitgliedsstaaten dabei sind, die Anforderungen so hoch zu schrauben, dass es nur wenige Bürgerinitiativen schaffen werden, die Hürden zu nehmen. Das gilt auch für die Online-Sammlung von Unterschriften.

Man sei sich zwar einig gewesen, dass es für Bürgerinitiativen die Möglichkeit zur elektronischen Sammlung von Unterschriften geben soll, gleichzeitig soll aber viel von "Missbrauchsgefahr" die Rede gewesen sein, berichtet etwa netzpolitik.org. Einige Regierungen und selbst Vertreter der Zivilgesellschaft fordern sogar die verpflichtende Benutzung elektronischer Ausweise.

Besonders die österreichische Regierung fordert in ihrer Stellungnahme "geeignete Sicherheitsvorkehrungen", um Missbrauch oder Mehrfachunterschriften zu verhindern. Weiters propagiert die österreichische Regierung eine "Smart Card", eine Art von elektronischem Pass für Online-Abstimmungen. Es entsteht der Eindruck, dass hier wieder einmal ein Anwendungsfall für die im Volk ungeliebte Bürgerkarte gesucht wurde, womit aber erhebliche Hürden für eine aktive Bürgerbeteiligung unvermeidlich wären. Laut aktuellen Meldungen haben übrigens 30 % der österreichischen Bevölkerung derzeit noch keinen Zugang zum Internet. Wie diesen Personengruppen im Falle einer ECI eine Stimmabgabe ermöglicht werden soll, bleibt gänzlich ausgespart.

Dem nicht genug, fordert das Innenministerium allen Ernstes von den Proponenten der Europ. Bürgerinitiative die Hinterlegung eines Kostenersatzes. ".... spricht sich Österreich für eine Regelung aus, nach der der Initiator die Kosten für Unterschriftensammlung und Behördenaufwand bis zur Erreichung der Hälfte der erforderlichen Unterschriften selbst trägt. Dazu wäre ein entsprechender Kostenvorschuss zu hinterlegen. Dies würde die Ernsthaftigkeit einer Initiative unterstützen," heißt es da im Original, womit kleinere Organisationen oder Initiativen kaum mehr eine Chance auf Einbringen einer Bürgerinitiative hätten.

"Es ist für die Demokratie unerlässlich, dass die Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidungsfindung teilhaben“, erklärt von Margot Wallström, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für die institutionellen Beziehungen und die Kommunikationsstrategie, in einer Presseaussendung. „Der Lissabon-Vertrag wird den Menschen ein Mittel an die Hand geben, mit dem sie sich äußern und die EU-Politik direkt beeinflussen können." Wer ein solches Ansinnen Ernst meint, muss aber auch dafür Sorgen, dass Einreich- und Verfahrensregeln so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet werden. Andernfalls verkommt das Instrument zu einer leeren Hülse ohne praktische Relevanz.

Bereits vor der öffentlichen Anhörung Ende Feber dürften sich der Ministerrat bei einem informellen Treffen am 13. Januar auf hohe Schwellenwerte geeinigt haben (ausreichende Anzahl an Unterschriften aus zumindest einem Drittel der Mitgliedsstaaten, Standards in Bezug auf die Anerkennung von Unterschriften, ...). Und bei der Anhörung hat der Vertreter der spanischen Ratspräsidentschaft dann klargemacht, man werde sich zwar auf EU-weite Mindeststandards für die Überprüfung von Unterschriften einigen, die Ausführung im Detail solle aber den Mitgliedsstaaten überlassen werden.

Klarerweise läuft das auf 27 verschiedene Online-Systeme zur Sammlung von Unterschriften hinaus, Österreich kann dann das Volk mit der elektronischen Bürgerkarte zwangsbeglücken, auch Estland kann seinen elektronischen Personalausweis verlangen, während die Briten, bei denen ein Personalausweis sogar in Papierform ein Fremdwort ist, sich mit einer weit einfacheren Lösung zufrieden geben könnten.

Unklar bleibt, warum für eine europäische Initiative nicht eine europäische Lösung in Form einer zentralen (elektronischen) Petitionsmöglichkeit gesucht wird. Schließlich wird sich die Europäische Bürgerinitiative an die Kommission, und nicht an eine lokale Verwaltung richten. Und ein zentrales Instrument der Bürgerbeteiligung sollte auch zentral gehandhabt werden.

Im Zuge der Diskussion sollte auch nicht vergessen werden, dass es sich bei der ECI weder um eine Wahl noch um eine verbindliche Volksabstimmung handelt. Hier geht es um ein Aufforderungsrecht, wie wir es auf nationaler Ebene ebenfalls kennen, und bei dem die Regierung aufgefordert wird, ein Thema politisch zu behandeln. Wie auf nationaler Ebene ergibt sich daraus keineswegs zwingend, dass der Wille der Bürger auch umgesetzt werden muss, es ist lediglich gewährleistet, dass eingebrachtes Anliegen behandelt wird.

Vollends unverständlich werden die Intentionen von Kommission und Rat, vergleicht man die für das Einbringen einer Bürgerinitiative festgelegten Bestimmungen auf nationaler Ebene. Will sich beispielsweise eine Initiative direkt an den österreichischen Nationalrat wenden, reicht hierfür die Vorlage von lediglich 500 Unterschriften. Jede/r in Österreich wahlberechtigte Bürger/in kann eine Initiative einbringen und muss hierfür nebst einer Beschreibung des Anliegens bloß eine Liste mit eigenhändigen Angaben von Name, Adresse und Geburtsdatum und Datum der Unterschrift der (mindestens 499) Unterstützer/innen beibringen.

Das Anliegen der Bürgerinitiative wird einem parlamentarischen Ausschuss zugeleitet, im darauf folgenden Verfahren wird zumindest sichergestellt, dass nicht nur der Nationalrat, sondern auch die Mitglieder der Bundesregierung, die Volksanwaltschaft oder andere Organe umfassend informiert werden. Gegebenenfalls können sie dann gesetzgeberische Maßnahmen setzen.

Die Regelungen in Deutschland sind ähnlich, der Vorgang aber elektronisch. Hierzu ist auf den Webseiten des Deutschen Bundestages die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Unterstützungserklärungen geschaffen worden. Auf der ausgesprochen bedienerfreundlichen Seite kann jeder Staatsbürger, jede Staatsbürgerin eine Petition "mitzeichnen" und das Anliegen auch noch öffentlich diskutieren.

Hinzuzufügen wäre noch, dass die Kommission nicht einmal dazu verpflichtet sein wird, der Aufforderung einer Initiative zu folgen, sondern diese aus rechtlichen oder politischen Gründen auch zurückweisen kann. Die ECI ist also als eine Art Petitionsrecht zu deuten. Warum die Anforderungen an dieses Petitionsrecht so hochgeschraubt werden, bleibt daher demokratiepolitisch unverständlich. [ unwatched ]

Weitere Informationen:
Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative
Alle Beiträge zum Konsultationsverfahren

Mehr zur mehr zur aktuellen Debatte:
The European Citizens' Initiative: A Democratic Innovation or a Fig Leaf?

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Dieser Beitrag hat meine Unterstützung verdient: | Was ist Flattr?

Nur eine kurzen

Nur eine kurzen Anmerkung..

Die Tendenzen der EC sind schon ersichtlich.. Unter dem Deckmantel einer Erleichterung des bürokratischen Aufwands sollen die Hürden für die ECI relativ hochgelegt werden...

Aber andererseits hat der Artikel natürlich völlig unrecht, wenn er von einer ausschließlichen Online-Stimmabgabe ausgeht.

Dies ist völliger Quatsch... Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass es Länder wie Romänien gibt.. in denen noch nicht mal jeder dritte online ist..

Onlineabgabe ist ein Zusatz!! Keine Beschränkung... Und die Sicherstellung der abgegebenen Unterschriften im Interesse aller EU-Burger..! außer den Hackergruppen die sich so (leichter) nicht representativen Einfluss verschaffen können...

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