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„Online-Durchsuchung erlaubt“ - Ein neues Grundrecht unterhalb der Wahrnehmungsschwelle
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Do, 28/02/2008 - 10:08
"Online-Durchsuchung erlaubt", so betitelte gestern Abend das ORF-Fernsehen seine Berichterstattung über das wegweisende Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur heimlichen Online-Durchsuchung. "In Deutschland wird die Online-Durchsuchung von privaten Computern erlaubt, wenn auch unter strengen Auflagen. In Österreich sollen bald auch Bundestrojaner auf der privaten Festplatte schnüffeln dürfen. ..." heißt es dazu weiter auf der Homepage der Nachrichtensendung ZIB2. Diese "Erlaubnis" der Karlsruher Richter liest sich bei anderen Quellen jedoch völlig anders: "Neues Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen" heißt es etwa bei netzpolitik.org und der Heise-Newsticker betitelt seine Berichte über das Urteil mit "Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz" und "Neues "Computer-Grundrecht" schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher". Die Presseerklärung des deutschen Bundesverfassungsgerichts informiert über die Entscheidung mit dem Titel "Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig". Die Leitsätze zu der für den ORF im Zentrum stehenden "Erlaubnis" im Wortlaut:
Es gibt also viele Möglichkeiten dieses Urteil wahrzunehmen und darüber zu berichten. Jedenfalls gibt das Urteil aber durchaus berechtigten Anlass auf die Hoffnung, dass das damit in Deutschland geschaffene neue Grundrecht sich als wesentlicher Meilenstein erweist, auf dem Weg zurück vom überschießenden Überwachungswahn zu einer ausgewogenen Sicherheitspolitik mit Respekt für die Freiheiten und (Grund-)Rechte der Menschen. Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/879
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