In Europa beruhen alle Verfahren zur Löschung von Inhalten, die als illegal angesehen oder eingestuft wurden, aus dem Internet auf der Auslegung der sogenannten e-Commerce-Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten und durch private Unternehmen.
Laut Googles jüngstem Transparenzbericht, der den Zeitraum Juli bis Dezember 2011 abdeckt, steigt die Zahl der staatlichen Ansuchen um Löschung von Daten und Inhalten privater Nutzer kontinuierlich an.
Ranaan Katz, Miteigentümer des Basketball-Teams "Miami Heat", hat den Suchmaschinen-Konzern Google verklagt, weil dieser seinem Wunsch auf Entfernung eines unvorteilhaften Fotos aus den Suchergebnissen nicht nachgekommen ist, wie PaidContent berichtet.
Google hat allein im vergangenen Halbjahr über 1.000 Anträge auf Löschung von Inhalten von Regierungsvertretern erhalten, wie aus dem aktuellen Global Transparency Report hervorgeht. Die steigende Zahl der Anfragen auf Entfernung von Sucheinträgen und YouTube-Videos wird in dem Bericht als "alarmierend" bezeichnet. Vor allem die Tatsache, dass viele Interventionsversuche aus westlichen Demokratien kommen, stößt Google sauer auf. Der Suchmaschinengigant ist mehr als der Hälfte der Löschaufforderungen nachgekommen.
Die Europäische Kommission hat letzten Freitag ein Meeting der “CEO Coalition” einberufen. Dabei hat Kommissarin Kroes die Industrie dazu aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, die das Internet zu einem sichereren Platz für Kinder machen.
Am 8. Juni 2012 adaptierte der Rat der Europäischen Union seine sog. Schlussfolgerung zur Schaffung einer „Globalen Allianz gegen Kindesmissbrauch im Internet“. Ebenso wie in der im Vorjahr verabschiedeten Richtlinie wird in diesem Dokument von Netzsperren, dort "wo sie angemessen sind", gesprochen.
Der Videoplattform YouTube ist es in einigen Ländern noch immer nicht möglich, urheberrechtlich geschützte Videos zu zeigen. Grund dafür sind oftmals fehlende Vereinbarungen mit jenen Verwertungsgesellschaften, die die Rechte an den fraglichen Werken halten. In Deutschland etwa hatte vor kurzem ein Gericht entschieden, dass YouTube einer Teilhaftung unterliegt, falls seine User urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung auf die Plattform laden.
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